
Rechtsanwalt Kai Biesdorf
Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Tel.: 0651 99 98 55 22
Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen, d. h. natürlichen Personen oder juristischen Personen, und dem Staat und ist im Wesentlichen, neben Lenkungsnormen die Subventionscharakter haben, auf die Erzielung von Einnahmen zu Gunsten des Staates und des Gemeinwesens ausgerichtet.
Das Steuerstrafrecht befasst sich mit den strafbewehrten Verstößen gegen das Steuerrecht. Das häufigste Delikt ist die Steuerhinterziehung durch Abgabe einer falschen oder fehlerhaften Steuererklärung. Bei Steuerdelikten handelt es sich entweder um Steuerstraftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bewehrt sind oder um oder Steuerordnungswidrigkeiten, bei denen eine Geldbuße droht.